Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hüpfburgenverleih Nord
1. Vermietung:
Die Hüpfburg wird dem Mieter in sauberem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen und den Erhalt zu quittieren. Bei Defekten, die eine Inbetriebnahme verhindern (z.B. durch höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
2. Mietsicherheit / Kaution:
Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 150€ zu hinterlegen, die im Voraus zu entrichten ist. Die Kaution wird nach Rückgabe und Überprüfung der Hüpfburg entweder in bar oder per Überweisung zurückerstattet. Bei Rückgabe im Dunkeln oder spät abends erfolgt die Kontrolle am nächsten Tag. Eventuelle Abzüge (z.B. durch Verschmutzung, Nässe oder Beschädigung) werden mit dem Mieter besprochen und von der Kaution abgezogen.
3. Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag um 08.00 Uhr und endet spätestens um 21.00 Uhr am Rückgabetag. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tagessatz pro angefangenen Tag berechnet.
4. Aufsichtsperson:
Während des gesamten Betriebs muss eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß aufgebaut und nicht zweckentfremdet genutzt wird. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Es ist darauf zu achten, dass die maximale Nutzerzahl nicht überschritten wird und dass vor der Nutzung alle potenziell schädlichen Gegenstände wie Schuhe, Halsketten, Ringe und Brillen entfernt werden. Die Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder konzipiert und darf nicht von Erwachsenen genutzt werden.
5. Haftung:
Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Übergabe der Hüpfburg übernimmt der Mieter die Verantwortung und Haftung bis zur Rückgabe. Hüpfburgenverleih Nord haftet nicht für Personen- oder Materialschäden oder Unfälle, die während der Nutzung entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Bei privater Miete sind Sach- und Personenschäden in der Regel durch die Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht des Mieters abgedeckt.
6. Betrieb der Hüpfburg:
Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei Selbstabholung die Anleitung für Aufbau und Abbau zu lesen und zu beachten. Gegen Verrutschen der Hüpfburg sind immer die vorhandenen Heringe zu benutzen. Ein Betrieb ohne Heringe ist untersagt.
7. Rücktrittsrecht des Vermieters:
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung des Mietpreises nicht sichergestellt ist oder die Mietsache ausfällt. In diesen Fällen entfallen jegliche Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche. Bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Schadenersatzpflicht auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.
8. Wetterbedingungen:
Bei Sturm- oder Unwettergefahr muss der Mieter oder die benannte Aufsichtsperson alle Aus- und Eingänge der Hüpfburg verschließen und die Hüpfburg ggf. räumen lassen. Die Nutzung der Hüpfburg ist ab Windstärke 5 (kleine Laubbäume beginnen zu schwanken) untersagt.
9. Zusätzliche Kosten:
Wird die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, wird ein zusätzlicher Tagessatz für die Reinigung berechnet. Bei Beschädigungen trägt der Mieter die Reparaturkosten. Für defekte oder zerbrochene Heringe werden 10€ (Kunststoff) bzw. 30€ (Metall) berechnet und von der Kaution einbehalten.
10. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter:
Da die Mietsachen für den Mieter reserviert sind, können sie nicht anderweitig vermietet werden. Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn, am selben Tag oder bei Nichtabholung, wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der Vertragssumme fällig.
11. Schönwettergarantie:
Bei schlechtem Wetter bieten wir eine kostenlose Schönwettergarantie für im Außenbereich betriebene Hüpfburgen an, um die Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten.
12. Rückgabe:
Der Mieter muss die Hüpfburg trocken, innen und außen gereinigt und ordnungsgemäß verpackt (in der Schutzhülle) zurückgeben. Die Hüpfburg und die Unterlegplane dürfen niemals feucht eingepackt werden. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tagessatz pro angefangenen Tag als pauschale Entschädigung berechnet.
13. Kleinunternehmerregelung:
Gemäß §19 Abs. 1 UStG enthält die Rechnung von Hüpfburgenverleih Nord keine Umsatzsteuer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum der Unterzeichnung und sind integraler Bestandteil jedes Mietvertrags zwischen dem Mieter und Hüpfburgenverleih Nord.